Spätestens bei der Zollprüfung, wenn nicht schon bei der Arbeit der Wirtschaftsprüfer wird der Einkauf vom Finanzwesen darauf angesprochen. Daher ist beim Aufbau und Entwicklung einer Lieferantenbeziehung im Rahmen des Lieferantenmanagements dieses ein wichtiger Bestandteil des Dokumentenmanagements dieser Geschäftsbeziehung. Hier die wesentlichen Informationen dazu:
PS: Denken Sie daran, in Ihrem ERP-System in den Materialstammsätzen usw. die entsprechenden Informationen zu pflegen. Ihre Versandabteilung wird Ihnen beim Ausstellen der Exportpapiere dankbar sein!
| Link |
| http://de.wikipedia.org/wiki/Lieferantenerkl%C3%A4rung |
Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung über den präferenzrechtlichen Ursprung einer Ware. Die Erklärung kann nur von Lieferanten abgegeben werden, die in der EG ansässig sind. Eine Lieferantenerklärung ist ein Nachweis, der für die Ausstellung und Beantragung eines Präferenznachweises notwendig ist. Sie dient so einem Exporteur als Nachweis bei der Beantragung oder Ausstellung eines Präferenznachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR 1, EUR 2 oder einer Ursprungserklärung auf der Rechnung). Grundlage für die Ausstellung einer Lieferantenerklärung ist die genaue Kenntnis des präferenzrechtlichen Ursprungs der Ware, da eine nicht begründete Ausstellung einer Lieferantenerklärung mit anschließender Erstellung eines entsprechenden Präferenznachweis strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Lieferantenerklärung gibt es in Form einer Einzel-Lieferantenerklärung (die Ursprungseigenschaft der Waren gilt nur für eine einzige Sendung) oder in Form einer Langzeit-Lieferantenerklärung, die dem Empfänger der Waren die Ursprungseigenschaft für alle die Sendungen bestätigt, die er von seinem Lieferanten innerhalb eines Jahres erhalten hat. |
| http://de.wikipedia.org/wiki/Ursprungszeugnis |
| Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde, in der eine Ware unter Mitwirkung einer mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Stelle nach Art und Menge (sowie ggf. nach weiteren Merkmalen) ausreichend gekennzeichnet ist und ihr nichtpräferenzieller Ursprung in einem bestimmten Staat bescheinigt wird. Das Ursprungzeugnis wird von den befugten Stellen im Ursprungsland ausgestellt; in Deutschland ist dies die Industrie- und Handelskammer. |
| http://shop.bundesanzeiger-verlag.de//1770-Zm9sZGVyaWQ9MjQyOCZwcmltYXJ5PTE5MDc1MyZzaG93YWxsPXllcw-~fachverlag~shop~detail.html |
Lieferantenerklärungen Mit diesem Handbuch und Nachschlagewerk erfahren Sie grundlegend und anhand von Praxisbeispielen das richtige Ausfüllen einer Lieferantenerklärung. Hierbei werden die Fragen nach Arten und Einsatzgebieten der Lieferantenerklärung ebenso beantwortet wie die nach den häufigsten Fehlerquellen beim praktischen Ausfüllen. |
| http://www.dieckmann-verlag.de/main.php?area=shop&level=search&search=y100.2007 |
| Lieferantenerklärungen, Buch mit CD-ROM |
| http://www.frankfurt-main.ihk.de/international/importexport/ursprungszeugnis/index.html |
| Ursprungszeugnisse und Bescheinigung von Handelsrechnungen |
| http://www.handelskammer-bremen.ihk24.de/produktmarken/international/export/UZ_Ausfuellanleitung_Merkblatt_2004.jsp |
| Ursprungszeugnis: Ausfüllanleitung und Merkblatt |
| http://www.hannover.ihk.de/themen/aussenwirtschaft/aussenwirtschafts-und-zollrecht/sonstiges/lefachbuch/page.html |
| Praxishandbuch Lieferantenerklärungen und Ursprungsregelungen aktualisiert |
| http://www.ihk-koeln.de/Navigation/International/ZollUndExportkontrolle/elektronisches_UZ_2007.jsp |
| Zeit und Geld sparen mit dem elektronischen Ursprungszeugnis |
| http://www.ihk-nordwestfalen.de/dokumente_zoll/Lieferantenerklaerung.cfm |
| Lieferantenerklärungen nach Verordnung (EG) 1207/2001 |
| http://www.logistik-manager.com/beitrag.html?nr=895 |
| Achtung: Neue Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung drohen |
| http://www.mendel-verlag.de/index.php?page=wup |
Warenursprung und Präferenzen (WuP) in der täglichen Praxis Ein Leitfaden für Anwender |
| http://www.mittelstandswiki.de/Ursprungszeugnis |
| Der Zoll verlangt Herkunftsnachweise |
| http://www.sap.com/germany/industries/logistik/grossunternehmen/businessprocesses/globaltrade.epx |
| Mit SAP for Logistics Service Providers bewegen Sie sich sicher in der Welt des Außenhandels und haben die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die Zusammenarbeit mit Zollbehörden und das Risikomanagement fest im Griff. |
| http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/ursprungszeugnis-u/ursprungszeugnis-u.htm |
| Certificate of Origin, Certificat d’Origine Bezeichnung für ein Warenbegleitpapier, welches die Herkunft der Ware belegt. Nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist bei Waren, die in Spalte 5 der Einfuhrliste mit U gekennzeichnet sind, entweder ein Ursprungszeugnis oder eine Ursprungserklärung vorzulegen. Ersteres muß von einer berechtigten Stelle des Ursprungslandes ausgestellt sein. Diese gibt der Bundesminister für Verkehr (BMV) im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt. Ist das Versendungsland nicht das Ursprungsland, so genügt die Vorlage eines Ursprungszeugnisses von einer berechtigten Stelle des Versendungslandes. Es ist für alle genehmigungsbedürftigen Einfuhren im Sinne der AWV der Zolleinfuhrstelle vorzulegen, wenn dies nach der Einfuhrliste oder in der Einfuhrgenehmigung vorgeschrieben ist. In dem Ursprungszeugnis sind alle Angaben zur Feststellung der Nämlichkeit zu machen. Sie müssen vom Exporteur oder dem Lieferanten auf der Rechnung bzw. auf einem anderen mit der Ausfuhr zusammenhängenden geschäftlichen Beleg eingetragen werden und bestätigen, daß die Waren ihren Ursprung in dem angegebenen Drittland haben. Sie können entfallen:wenn es sich um Waren des Abschnittes XI der Einfuhrliste handelt und der Wert der in der Einfuhrsendung enthaltenen Waren 2000 DM nicht übersteigt; das Ursprungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ist oder die Waren aus dem freien Verkehr der EU eingeführt werden. |
| http://www.zoll.de/a0_aktuelles/wup_lieferantenerklaerung_1207_2001/index.html |
| Langzeit-Lieferantenerklärungen nach VO (EG) Nr. 1207/2001 |
| http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/e0_praeferenzen/a0_nichtpraef/index.html |
Nichtpräferenzieller Ursprung Der nichtpräferenzielle Ursprung ist Grundlage für die Anwendung einer Vielzahl von Maßnahmen, die sich auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern richten. Im Sinne einer Zollunion und einer einheitlichen Handelspolitik hat die EG den nichtpräferenziellen Ursprung im Zollkodex (ZK) und der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) für alle Mitgliedstaten der EG einheitlich definiert. |
| http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/e0_praeferenzen/b0_praef/d0_lieferantenerk/a0_wortlaut_der_lieferantenerklaerung/index.html |
| Verbindlicher Wortlaut der Lieferantenerklärungen nach VO (EG) Nr. 1207/2001 |
| http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/e0_praeferenzen/b0_praef/d0_lieferantenerk/index.html |
| Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung, mit der ein Lieferant Angaben über die Eigenschaft gelieferter Waren hinsichtlich der Präferenzursprungsregeln der Gemeinschaft macht. |